Citizen Science und Recht, Teil 2

Wem gehört ein Bild und was darf ich rechtlich einwandfrei damit machen?

Citizen Science lebt von der Zusammenarbeit zwischen einer Vielzahl von Beteiligten, die viele Erfahrungen und unterschiedlichstes Know-how mit sich bringen. Unter Einbeziehung der Potentiale und des Wissens der Beteiligten werden Projekte ermöglicht, die sonst nicht denkbar wären. Die Zusammenarbeit von verschiedensten Personen in einem Forschungsprojekt geht mit einer großen Verantwortung in Bezug auf Datenschutz und der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen einher. Neben den Bestimmungen der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) müssen auch andere Regelungen, wie etwa Urheberrechte (z.B. bei der Erstellung von Texten oder Bildern) oder Lizenzrechte (z.B. bei der Verwendung von Texten oder Bildern) eingehalten werden.

In einer gemeinsamen Veranstaltung laden das Zentrum für Citizen Science, Citizen Science Network Austria  und das Open Science Network Austria (OANA), sowie das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung Projektleiterinnen und -leiter ein, sich u.a. über die „Rechte am Bild“, Urheber- und Lizenzrechte in Citizen Science-Projekten, zu informieren und gemeinsam mit Expertinnen und Experten zu diskutieren.

Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier: https://www.zentrumfuercitizenscience.at/de/e/citizen-science-recht-ii